FAQ-Frequently Asked Questions

Vor der Anmeldung

Sie können an der Energiegemeinschaft Hollabrunn teilnehmen, wenn der Zählpunkt Ihres Stromanschlusses innerhalb des Gemeindegebietes von Hollabrunn liegt.

Sie finden Ihre Zählpunktnummer auf Ihrer Jahresstromabrechnung und auf Ihrem Netzvertrag. Außerdem können Sie Ihre Zählpunknummer unter dem Link abfragen, dazu benötigen die Nummer Ihres Stromzählers (diese finden Sie auf Ihrem Stromzähler) und Ihren Namen.

Abfrage Zählpunktnummer

NEIN!

Sie benötigen weiterhin einen Stromanbieter (wie z.B.: EVN, Verbund, Tulln Energie oder andere). Die Energiegemeinschaft liefert Ihnen nur den Strom, der von den Mitgliedern in derselben Viertelstunde produziert wird. Sie können weiterhin Ihren Stromanbieter neben der Energiegemeinschaft frei wählen.

Für eine Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft sind keine baulichen Maßnahmen notwendig. Es handelt sich ausschließlich um eine verrechnungstechnische Änderung.

In der Energiegemeinschaft Hollabrunn wird der Strom der Mitglieder nach dem dynamischen Modell aufgeteilt.

Das bedeutet, es wird jede Viertelstunde gemessen, wie viel Strom die Mitglieder der Energiegemeinschaft produzieren und wieviel Energie die Mitglieder verbrauchen. Danach wird er produzierte Strom zum gleichen Anteil den Verbrauchern zugeteilt. Das bedeutet jeder Verbraucher bekommt jede Viertelstunde den selben Prozentsatz an Strom aus der Energiegemeinschaft.

Die Tulln Energie ist ein Energieversorgungsunternehmen wie z.B. EVN, Verbund und andere.

Die Tulln Energie unterstützt die Energiegemeinschaft Hollabrunn als technischer Dienstleister. Dabei erstellt sie die Stromabrechnungen und erbringt verschiedene Beratungs- und Unterstützungsleistungen.

Nachdem Sie sich bei uns angemeldet habe, beginnen mehrere Prozesse parallel zu laufen.

  1. Sie werden durch den Vorstand, so wie in der Satzung festgelegt in die Energiegemeinschaft aufgenommen.
  2. Wir melden Ihren Zählpunkt/Ihre Zählpunkte dem Netzbetreiber, dass Sie an der Energiegemeinschaft teilnehmen möchten.
  3. Die Netz NÖ prüft Ihren Zählpunkt, ob dieser sämtliche Bedingungen für eine Teilnahme an der Energiegemeinschaft Hollabrunn erfüllt. Sollte eine Hindernis vorliegen werden wir darüber informiert. Sollte Ihr Zähler getauscht werden müssen, wird der Zählertausch durch den Netzbetreiber in die Wege geleitet. 
  4. Sie müssen uns im Smart Meter Portal die Freigabe zur Verwendung Ihrer Zählerdaten erteilen, alternativ gibt es hier auch einen analoge Möglichkeit
  5. Wenn Sie die Zustimmung zur Verwendung Ihrer Daten gegeben haben und Ihr Zähler im Viertelstundenintervall ausgelesen wird, startet Ihre Teilnahme an der Energiegemeinschaft.

Den Bezugspreis und die Einspeisevergütung legt der Vorstand der Energiegemeinschaft im größtmöglichen Interesse aller Mitglieder fest. Im Verlauf werden sich Bezugs- und Einspeisepreis an der in der Energiegemeinschaft zur Verfügung stehenden Strommenge orientieren.

Je mehr Einspeiser Mitglieder in der Genossenschaft sind, desto günstiger der Strompreis. Umso mehr Haushalte, Betriebe, Vereine und öffentliche Einrichtungen Strom aus der Energiegemeinschaft beziehen, desto teurer wird der Strom werden.

Bezugspreis und Einspeisevergütung werden quartalsweise angepasst. Die Differenz von 3 ct/kWh soll beibehalten werden. Es ist zu erwarten, dass sich die Preise von den großen Schwankungen an den Energiemärkten abkoppeln.

Für die Teilnahme an der Energiegemeinschaft ist ein einmaliger Genossenschaftsanteil von 50€ pro Zählpunkt zu bezahlen. Danach wird der Bezug und die Einspeisung je kWh nach dem aktuell gültigen Preisblatt verrechnet.

Firmen können an der Energiegemeinschaft als Erzeuger oder Verbraucher teilnehmen wenn Sie die KMU Kriterien erfüllen.

Ja, kann man. In der Energiegemeinschaft sind bereits mehrere Zählpunkte mit Wandlermessung.

Bei der Aufnahme neuer Mitglieder in die Energiegemeinschaft wird darauf geachtet, dass immer ausreichend Strom für alle Bezieher vorhanden ist. Mit einem Gleichgewicht zwischen Verbrauchern und Einspeisern kann die Energiegemeinschaft kontinuierlich und nachhaltig wachsen.

Weil der Strombedarf in Hollabrunn wesentlich größer ist, als die derzeit vor Ort produzierte Menge, ist es so wichtig möglichst rasch günstigen Strom z.B. auch von PV-Freiflächen für die Energiegemeinschaft beziehen zu können.

Nach der Anmeldung

Zurzeit ist der Bezug und die Einspeisung nur auf der monatlichen Abrechnung der Energiegemeinschaft ersichtlich.

Die vergünstigten Netzkosten sind auf der Stromrechnung Ihres Energieversorgungsunternehmens ersichtlich. Dort wird der Bezug aus der Energiegemeinschaft mit einem vergünstigten Netztarif ausgewiesen.

Aktuell müssen Sie uns eine Datenfreigabe im Smart Meter Portal des Netzbetreiber geben. Haben Sie die Möglichkeit nicht, können Sie auch einen analogen Weg wählen. Da die Netz NÖ den Aufwand der Prüfung von Vollmachten nicht übernehmen möchte, ist es notwendig, dass Sie uns die Erlaubnis zur Verwendung Ihrer Stromverbrauchsdaten geben.

Dies können Sie online im Smart Meter Portal des Netzbetreiber machen, eine Anleitung dazu finden Sie unterhalb. Wenn Sie die Datenfreigabe offline machen wollen, schreiben Sie uns ein E-Mail an verrechnung@eg-hollabrunn.at. Sie bekommen, danach per Post ein Schreiben von der Netz NÖ, das Sie bitte an uns übermitteln. Wir benötigen es zur Aktivierung Ihres Zählpunkt.

Datenfreigabe via Netzportal

Von Ihrem Energieversorgungsunternehmen erhalten Sie die Rechnung für den Restnetzbezug. Bei dessen Gesamtrechnung auch die Rechnung für die Netzkosten angeführt. Die Energiegemeinschaft schickt Ihnen eine Rechnung für den Bezug aus bzw. die Einspeisung in die Energiegemeinschaft.

Sie erhalten nach Beitritt monatlich eine Stromrechnung von der Energiegemeinschaft. Darauf wird der im jeweiligen Monat bezogene bzw. eingespeiste Strom zum jeweiligen Preis abgerechnet.

Zusätzlich erhalten Sie weiterhin eine Stromrechnung von ihrem Energieversorgungsunternehmen für die Menge an Strom, die in der Energiegemeinschaft nicht vorhanden war und somit vom Energieversorgungsunternehmen geliefert wurde.

Haben Sie ihren Bezugsvertrag und den Einspeisevertrag bei unterschiedlichen Anbietern, erhalten Sie in Summe drei Rechnungen. Konnten Sie im betreffenden Monat Strom an die Energiegemeinschaft liefern, erhalten Sie eine Gutschrift von der Energiegemeinschaft. Konnten sie mehr liefern als in der Energiegemeinschaft zum jeweiligen Zeitpunkt verbraucht wurde, erhalten sie eine zusätzliche Gutschrift z.B. von der ÖMAG.

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